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Allgemeine Geschäftsbedingungen: 01.02.2014


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1. Anmeldung und Bezahlung
Der Vertrag zwischen Ihnen und ALPGEHNUSS® Wanderleitung (in der Folge ALPGEHNUSS® genannt) kommt mit Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung zustande und wird wirksam. Sie erhalten darauf eine schriftliche Bestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung bitten wir Sie, uns innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung gemäss Bestätigung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung sowie bei eintägigen Exkursionen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von ALPGEHNUSS® bestätigt worden sind.

2. Pauschalpreis
Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer) bei Unterkunft in Doppel- oder Mehrbettzimmern bzw. Matratzenlager.

3. Annullation und Umbuchung

3.1. Durch Sie:
Bei eintägigen Exkursionen ist grundsätzlich keine Rückerstattung möglich. Für alle anderen Angebote sind Annullierungen erst gültig, wenn sie schriftlich bei ALPGEHNUSS® eingehen. Hier wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Person erhoben, auch wenn Sie noch nicht im Besitze unserer schriftlichen Bestätigung sind, die Buchung jedoch mündlich oder schriftlich getätigt wurde. Die Bearbeitungsgebühr wird durch eine allfällige Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. Zur Deckung unserer Unkosten verrechnen wir weiter folgende Kosten:
bis 61 Tage vor Reisebeginn CHF 75.-,
60-31 Tage CHF 150.-,
30-21 Tage 50% (mind. CHF 180.-),
20-11 Tage 80%,
10-00 Tage 100% des Pauschalpreises
(als Stichtag gilt der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullierung).
Sind Sie nicht in der Lage, die Reise anzutreten, können uns jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an Ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, erhebt ALPGEHNUSS® lediglich die Bearbeitungsgebühr. Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt keine Rückerstattung.

3.2. Annullierungskostenschutz:
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung der ELVIA. Sie deckt die Teilnehmer/innen für die gemäss 3.1. geschuldeten Kosten bei Nichtantritt der Reise aus zwingenden Gründen (siehe Police), sofern das Ereignis nach der Buchung eingetreten ist. Dieser Annullierungskostenschutz ist nicht im Pauschalpreis inbegriffen. Für eine Prämie von ca. 5% des Pauschalpreises ersparen Sie sich unter Umständen viel Ärger. Link zur Online-Buchung:
https://www.allianz-travel.ch/de_CH/reiseversicherungen.html

3.3. Durch ALPGEHNUSS®:
Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer/innen oder liegen andere Umstände (z.B. höhere Gewalt) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann ALPGEHNUSS® auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Programmänderungen
Unsere Touren finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Auch in Ihrem Interesse behält sich ALPGEHNUSS® jedoch vor, umfassende Änderungen des Programms, des Reisegebietes sowie weiterer Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich ALPGEHNUSS®, Ihnen möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit Umbuchungen in andere Gebiete einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen verrechnet respektive zurückerstattet. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, haben Sie das Recht, bei voller Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten. Es ist der Wanderleitung des Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.

5. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung oder sind sie mangelhaft, verlangen Sie unverzüglich bei der Wanderleitung Abhilfe. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, verlangen Sie von der Wanderleitung eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beanstandung. Ihre Beanstandungen und allfällige Ansprüche auf Schadenersatz müssen Sie spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen.

6. Versicherung
Unsere Arrangements schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Wir empfehlen Ihnen eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten sowie eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA oder Air Zermatt.

7. Bewilligung, Haftung und Schadenersatz
ALPGEHNUSS® besitzt eine Bewilligung zum Leiten von Wanderungen
gemäss Art. 8 der Risikoaktivitätenverordnung vom 30.11.12 (RiskV) und ist
gemäss Art. 20 RiskV gegen Berufshaftpflichtansprüche bis zu einer Summe von CHF 10 Millionen pro Ereignis versichert (‘Zürich‘-Versicherungsgesellschaft, Police-Nr. 9.452.105). Die Wanderleitung von ALPGEHNUSS® bietet Ihnen grösstmögliche Sicherheit; trotzdem ist ein Restrisiko nie vollständig auszuschliessen. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt.


8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und ALPGEHNUSS® unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Thun.

ALPGEHNUSS® Wanderleitung
Hugo Gasser
Mittelstrasse 2A, CH-3613 Steffisburg 
Tel. +41 (0)33 437 70 93 / +41 (0)79 211 00 08
alpgehnuss(at)bluewin.ch